{"id":559,"date":"2022-03-25T12:32:49","date_gmt":"2022-03-25T11:32:49","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p613135.webspaceconfig.de\/?page_id=559"},"modified":"2022-05-26T15:52:59","modified_gmt":"2022-05-26T13:52:59","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cjn-veranstaltungstechnik.de\/?page_id=559","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"559\" class=\"elementor elementor-559\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2a24a0f9 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2a24a0f9\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a3db5\" data-id=\"a3db5\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-58b2db37 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"58b2db37\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma CJN-Veranstaltungstechnik G.b.R. f\u00fcr den Verleih von Ton- und Licht-Equipment und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.<\/h3>\n<h5>1. Allgemeines \u2013 Geltungsbereich<\/h5>\n<p>1. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen.<\/p>\n<p>2. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p>3. Es gelten ausschlie\u00dflich die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von<\/p>\n<p>CJN-Veranstaltungstechnik G.b.R.<\/p>\n<p>Jan Natterm\u00fcller \/ Christian Jotter<\/p>\n<p>F\u00f6hrenweg 12e<\/p>\n<p>67454 Ha\u00dfloch<\/p>\n<h5>2. Zustandekommen des Vertrags<\/h5>\n<p>Der Vertrag kommt mit Eingang der vom Kunden unterschriebenen Auftragsbest\u00e4tigung zustande oder sp\u00e4testens mit Entgegennahme \/ Lieferung des Materials oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.<\/p>\n<h5>3. Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte<\/h5>\n<p>Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte berechtigt.<\/p>\n<h5>4. Mietdauer<\/h5>\n<p>Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der R\u00fcckgabe an das Lager oder Abholung durch den Vermieter.<\/p>\n<p>1. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverst\u00e4ndnis \u00fcberschritten, so berechnet die Firma CJN-Veranstaltungstechnik jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fccklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter dar\u00fcber hinaus Schadenersatz zu leisten.<\/p>\n<p>2. Wird ein schriftlicher Auftrag vor Mietbeginn wieder storniert, kann CJN-Veranstaltungstechnik eine Bearbeitungsgeb\u00fchr und f\u00fcr die notwendige Vorbereitung der Mietger\u00e4te bis zu 25% Ausfallentsch\u00e4digung der Gesamtsumme bei einer Absage ab 14 Tagen vor Auftragsdurchf\u00fchrung und bis zu 50% Ausfallentsch\u00e4digung der Gesamtsumme bei einer Absage ab 7 Tagen vor Auftragsdurchf\u00fchrung geltend machen. Die Ger\u00e4temiete wird auch dann f\u00e4llig, wenn das oder die Ger\u00e4te nicht im Einsatz und\/oder nur in Bereitschaft waren. Alle Miet- und Verkaufspreise gelten vorbehaltlich Verf\u00fcgbarkeit und kurzfristiger Aktualisierung.<\/p>\n<h5>5. Preise<\/h5>\n<p>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise ab Lager oder Einsatzort.<\/p>\n<h5>6. Gefahren\u00fcbergang<\/h5>\n<p>Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe des Mietmaterials auf den Kunden \u00fcber, auch wenn das Mietmaterial von Mitarbeitern der Firma CJN-Veranstaltungstechnik betreut oder verbaut wurde. Zur Minderung des Risikos der Haftung empfiehlt sich der Abschluss einer geeigneten Versicherung. Eine Versicherung des Mietmaterials erfolgt nur auf dringlichen Wunsch und Rechnung des Kunden.<\/p>\n<p>Der Mieter haftet im vollen Umfang ab Herausgabe der Mietsache bis R\u00fccknahme. Ist Auf-und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch CJN-Veranstaltungstechnik. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf s\u00e4mtliche Gefahren und Ursachen f\u00fcr Besch\u00e4digungen und\/ oder Verlust an dem entliehenen Material. Die Haftung des Mieters bezieht sich auch auf entstanden Sch\u00e4den an Dritten bei dessen Veranstaltungen. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust oder Totalschaden in H\u00f6he der tats\u00e4chlichen entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilsch\u00e4den in H\u00f6he der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten.<\/p>\n<h5>7. \u00dcberlassung und R\u00fcckgabe<\/h5>\n<p>Der Kunde darf die R\u00fcckgabe der Mietsache nicht von der Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts abh\u00e4ngig machen. Die Mietsache ist nach Vertragsablauf ohne besondere Aufforderung CJN-Veranstaltungstechnik zur\u00fcckzugeben und zwar in dem Zustand, in welchem sie der Kunde erhalten hat. Das Mietverh\u00e4ltnis verl\u00e4ngert sich nicht durch Fortsetzung des Gebrauchs, \u00a7545 BGB ist damit ausgeschlossen.<\/p>\n<h5>8. Pflichten des Mieters<\/h5>\n<p>1. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und eventuelle Hinweise von CJN-Veranstaltungstechnik in Bezug auf die Mietsache zu beachten.<\/p>\n<p>2. Der Mieter ist verpflichtet, das in der Anlage zu diesem Mietvertrag bzw. im Angebot aufgelistete Equipment vor Besch\u00e4digung und Verlust, insbesondere vor Witterungseinfl\u00fcssen und Diebstahl, zu sch\u00fctzen. Dies gilt insbesondere zwischen den Aufbau-, Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten.<\/p>\n<p>3. Zeigt sich im Lauf der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache, hat der Mieter den Mangel CJN\u2013Veranstaltungstechnik unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n<p>4. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauorts f\u00fcr die aufzustellenden Mietsachen sicherzustellen. Mehraufwendungen, die CJN-Veranstaltungstechnik durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Mieter zu tragen.<\/p>\n<p>5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Ger\u00e4te ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Die Anweisungen des Vermieters bez\u00fcglich der Mietger\u00e4te sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass die Lieferung von CJN-Veranstaltungstechnik mit eigenen Transportmitteln vorgenommen wird.<\/p>\n<p>6. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Frequenzbereichen 790 \u2013 813.750 MHZ (UHF) hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils g\u00fcltigen Bestimmungen der Regulierungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Post und Telekommunikation (RegTP) erfolgt.<\/p>\n<h5>9. Zahlungsbedingungen<\/h5>\n<p>1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart sind die Rechnungsbetr\u00e4ge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist CJN-Veranstaltungstechnik berechtigt, gegen\u00fcber dem Auftraggeber Verzugszinsen in H\u00f6he von mindestens 5% \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz zu berechnen.<\/p>\n<p>2. CJN-Veranstaltungstechnik liefert nicht unter folgenden Bedingungen:<\/p>\n<p>&#8211; wenn der Kunde nach abgelaufener Angebotsfrist das Angebot best\u00e4tigt<\/p>\n<p>&#8211; wenn der Kunde noch Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde aus vorherigen Veranstaltungen oder Mietvertr\u00e4gen hat.<\/p>\n<p>3. Fremdkosten werden in voller H\u00f6he zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer weiterberechnet.<\/p>\n<p>4. Die Ablehnung von Scheck oder Wechseln beh\u00e4lt sich der Vermieter ausdr\u00fccklich vor. Dem Mieter wird empfohlen nach der Vermietung den vereinbarten Betrag direkt an CJN-Veranstaltungstechnik zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<h5>10. Sch\u00e4den<\/h5>\n<p>F\u00fcr alle Sch\u00e4den an dem entliehenen Material, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe oder grob fahrl\u00e4ssige Behandlung w\u00e4hrend der Auftragsdurchf\u00fchrung verursacht werden, haftet der Auftraggeber in voller H\u00f6he. Dazu z\u00e4hlen auch Sch\u00e4den durch Blitzschlag, \u00dcberspannung oder Sch\u00e4den, die z. B. durch Dritte oder G\u00e4ste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden k\u00f6nnen. Auf Verlangen hat der Kunde eine geeignete Versicherungspolice nachzuweisen. Die Mietkosten f\u00fcr ein unverschuldet ausgefallenes Ger\u00e4t werden nicht berechnet, wenn es nicht von CJN-Veranstaltungstechnik ersetzt werden kann. Schadenersatzanspr\u00fcche jeglicher Art an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h5>11. Besondere Obliegenheiten des Mieters<\/h5>\n<p>Sturm\/ Wind: Der Mieter sorgt w\u00e4hrend der Mietdauer f\u00fcr die Sturm und Windsicherung der gemieteten Sache.<\/p>\n<p>Beh\u00f6rden: Der Mieter sorgt eigenst\u00e4ndig f\u00fcr s\u00e4mtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.<\/p>\n<p>Strom: Der Mieter sorgt f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektriker.<\/p>\n<p>Technik: Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gem\u00e4\u00df den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Insbesondere ist bei Verst\u00e4rkern, Dimmern, die Frischluftzufuhr sicherzustellen, bei Scheinwerfern und pyrotechnischen Gegenst\u00e4nden die n\u00f6tigen Sicherheitsabst\u00e4nde einzuhalten.<\/p>\n<p>Transportmittel: Vom Mieter ist ein Parkplatz, ebenerdig f\u00fcr Transporter oder Fahrzeuge mit Anh\u00e4nger zu stellen. F\u00fcr Sch\u00e4den an den Transportmitteln durch den Mieter, Erf\u00fcllungshilfen des Mieters oder G\u00e4sten\/ Kunden des Mieters, kommt der Mieter auf.<\/p>\n<h5>12. Ersatz<\/h5>\n<p>Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unm\u00f6glich sein, so verpflichtet sich dieser, einer gleichwertigen Ersatzleistung zu erbringen. Ist eine \u00dcberschreitung des vereinbarten Liefertermins oder der vertraglich geregelten Leistung auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren, kann der Vertragspartner auf der \u00dcberschreitung keinerlei Schadenersatzanspruch begr\u00fcnden.<\/p>\n<h5>13. Salvatorische Klausel<\/h5>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung m\u00f6glichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweist. \u00a7 139 BGB gilt als ausgeschlossen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma CJN-Veranstaltungstechnik G.b.R. f\u00fcr den Verleih von Ton- und Licht-Equipment und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. 1. Allgemeines \u2013 Geltungsbereich 1. 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